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   VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13   

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VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13 (https://dejure.org/2015,12069)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.04.2015 - 19 K 82.13 (https://dejure.org/2015,12069)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. April 2015 - 19 K 82.13 (https://dejure.org/2015,12069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    EGRL 38/2004, § 2 FreizügG/EU, § 6 FreizügG/EU, § 7 FreizügG/EU
    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 6 Abs. 5
    Unionsbürger, Daueraufenthalt, freizügigkeitsberechtigt, Verlust des Freizügigkeitsrechts, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Aufenthaltsdauer, Verlustfeststellung, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, öffentliche Sicherheit, Integration, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Der Beklagte hat bei der Entscheidung über den Verlust des Freizügigkeitsrechts, die in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004- 1 C 30/02-, Rn. 16 ff., juris), eine Abwägung vorgenommen und in der mündlichen Verhandlung aktualisiert, die ermessensfehlerfrei, die Interessen der Klägers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet mit den öffentlichen Interesse an der Verlustfeststellung berücksichtigt.
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Die Annahme eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche über den in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26. Februar 1991- C-292/89-, Rn. 21, juris) als grundsätzlich ausreichend anzusehenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er- was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss- weiterhin ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, Rn. 5, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11-, Rn. 9 f., juris; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2014- OVG 2 N 38.12 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Sachsen, 20.08.2012 - 3 B 202/12

    Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Freizügigkeit, Verlust, Agentur für Arbeit

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Die Annahme eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche über den in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26. Februar 1991- C-292/89-, Rn. 21, juris) als grundsätzlich ausreichend anzusehenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er- was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss- weiterhin ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, Rn. 5, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11-, Rn. 9 f., juris; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2014- OVG 2 N 38.12 -, Rn. 8, juris).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 13.2241

    Prozesskostenhilfe Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt; hinreichende

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Die Annahme eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche über den in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26. Februar 1991- C-292/89-, Rn. 21, juris) als grundsätzlich ausreichend anzusehenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er- was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss- weiterhin ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, Rn. 5, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11-, Rn. 9 f., juris; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2014- OVG 2 N 38.12 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11

    Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80; Familiennachzug; Zugehörigkeit zum

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Die Annahme eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche über den in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26. Februar 1991- C-292/89-, Rn. 21, juris) als grundsätzlich ausreichend anzusehenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er- was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss- weiterhin ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, Rn. 5, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11-, Rn. 9 f., juris; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2014- OVG 2 N 38.12 -, Rn. 8, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 2 N 38.12

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Prozesskostenhilfe; ukrainische Ehefrau eines

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Die Annahme eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche über den in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26. Februar 1991- C-292/89-, Rn. 21, juris) als grundsätzlich ausreichend anzusehenden Zeitraum von sechs Monaten hinaus ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er- was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss- weiterhin ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, Rn. 5, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - OVG 11 S 75.11-, Rn. 9 f., juris; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2014- OVG 2 N 38.12 -, Rn. 8, juris).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Wegen des hohen Gewichts des bei einem etwaigen Rückfall bedrohten Rechtsgutes der körperlichen Unversehrtheit und der Schwere der drohenden Beeinträchtigung genügt hinsichtlich des Grads der Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten bereits eine vergleichsweise geringe konkrete Rückfallgefahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012- 1 C 19.11-, Rn. 16, juris).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Dass es im Kontext des Freizügigkeitsgesetzes/EU für die Annahme eines rechtmäßigen Aufenthalts der Freizügigkeitsberechtigung bedarf, entspricht auch der auf eine zunehmende Integration infolge eines gesicherten Aufenthalts abstellenden Begründung des Gesetzentwurfs (BTDrucks 15/420 S. 103) sowie dem Sinn und Zweck der Regelung, der durch den freizügigkeitsgestützten Voraufenthalt erhöhten Integration durch ein Daueraufenthaltsrecht Rechnung zu tragen." (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012- 10 C 8/12-, Rn. 20, juris).
  • BVerwG, 13.07.2010 - 1 C 14.09

    Vorabentscheidungsersuchen; Unionsbürger; Daueraufenthalt; rechtmäßiger

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    "Die für diese Prüfung maßgebliche Frage, ob es für das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU erforderlich ist, dass der Betroffene während des gesamten Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war, oder ob es ... ausreicht, wenn der Aufenthalt fünf Jahre lang erlaubt war und jedenfalls zuletzt auf einem Freizügigkeitsrecht beruhte (so auch Nr. 4a.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 26. Oktober 2009 - VwV-FreizügG/EU - GMBl S. 1270), hat der 1. Senat im Vorlagebeschluss vom 13. Juli 2010 - BVerwG 1 C 14.09 - (Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 41 Rn. 15) offengelassen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 10.04.2015 - 19 K 82.13
    Wie bei anderweitigen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die Grundlage einer Aufenthaltsbeendigung sein können, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides der Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU derjenige der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Juni 2014- 4 LB 22/13-, Rn. 36, juris).
  • VG Ansbach, 18.06.2015 - AN 5 K 15.00241

    Italienischer Staatsangehöriger; Verlust des Freizügigkeitsrechts; Beihilfe zum

    Diese Voraussetzung war beim Kläger zum hierfür relevanten Zeitpunkt des Bescheiderlasses (so ausdrücklich zum Erfordernis des zehnjährigen Aufenthalts nach Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 2004/38 bzw. § 6 Abs. 5 FreizügG/EU EuGH, U. v. 16.1.2014 - C-400/12 - Rn. 28; VG Berlin, U. v. 10.4.2015 - 19 K 82.13 - juris Rn. 28) am 15. Januar 2015 nicht erfüllt.
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